Mag. Susanne Ingrid Rupp-Jansenberger | ||||||||||||||
Rechtsanwalt | ||||||||||||||
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Wissenswertes – Anti-Stalking-Gesetz Im Vorfeld bereits vielfach diskutiert trat mit 1.7.2006 das „Anti-Stalking-Gesetz“ in Kraft. Doch was ist darunter eigentlich zu verstehen?
Der Begriff „Stalking“, der im Gesetz selbst nicht vorkommt, bedeutet wörtlich übersetzt „anpirschen“ und tauchte im Zusammenhang mit
dem heute bekannten Phänomen des „Verfolgens“ erstmals in den 90er Jahren in den USA auf. Betroffen vom Stalking sind nicht nur
Prominente, die von beharrlichen Fans verfolgt werden, sondern in erster Linie ganz normale Personen, vorrangig nach Beendigung einer
Beziehung, wenn der verlassene Partner die Trennung nicht überwinden kann. Oftmals wurde ich in den letzten Jahren damit konfrontiert,
dass ehemalige Partner nach erfolgter Trennung dem anderen ständig auflauerte, ihn mit zahllosen sms oder e-mails belästigte oder gar Durch dieses neue Gesetz soll jetzt die Verfolgung und Bestrafung von Stalkern ermöglicht werden. Wesentlich dabei ist, dass – im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage – keine körperliche Verletzung oder der Ausspruch einer (gefährlichen) Drohung erforderlich ist. Für eine Bestrafung ausreichend sind eine widerrechtliche beharrliche Verfolgung und der damit verbunden unzumutbaren Beeinträchtigung der Lebensführung.
Durch dieses neue Gesetz sollte nun endlich eine rechtliche Handhabe geschaffen worden sein, die die oben aufgezeigten und ähnliche Handlungen strafbar macht und in Zukunft auch unterbindet.
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